3M Hygienesatz HY54 2 Dichtungsringe u.Dämmkissen f.Art.-Nr.4000370422 3M
bestehend aus zwei Dichtungsringen und Dämmkissen - für PELTOR™ Optime™ IIIWeitere technische EigenschaftenAusführung: 2 Dichtungsringe und DämmkissenWeitere InformationenGehörschutz wird nach der neuen PSA-Verordnung unter Kategorie III (tödliche bzw. irreversible Schäden) geführt. Vor der ersten Benutzung, und danach einmal jährlich, hat der Arbeitgeber die Arbeitnehmer über die herrschende Lärmgefährdung zu informieren sowie über geeignete Schutzmaßnahmen zu unterweisen.
3M Hygienesatz HYX1 2 Dichtungsringe u.Dämmkissen f.Art.-Nr.4000370439,4000370412
2 Dichtungsringe und Dämmkissen für Art.-Nr. 4000 370 439, 4000 370 412Weitere technische EigenschaftenAusführung: 2 Dichtungsringe und DämmkissenWeitere InformationenGehörschutz wird nach der neuen PSA-Verordnung unter Kategorie III (tödliche bzw. irreversible Schäden) geführt. Vor der ersten Benutzung, und danach einmal jährlich, hat der Arbeitgeber die Arbeitnehmer über die herrschende Lärmgefährdung zu informieren sowie über geeignete Schutzmaßnahmen zu unterweisen.
3M Hygienesatz PELTOR™ HYX4 2 Dichtungsringe u.Dämmkissen f.Art.-Nr.4000 370 445 3M
bestehend aus zwei Dichtungsringen und DämmkissenWeitere technische EigenschaftenAusführung: 2 Dichtungsringe und DämmkissenWeitere InformationenGehörschutz wird nach der neuen PSA-Verordnung unter Kategorie III (tödliche bzw. irreversible Schäden) geführt. Vor der ersten Benutzung, und danach einmal jährlich, hat der Arbeitgeber die Arbeitnehmer über die herrschende Lärmgefährdung zu informieren sowie über geeignete Schutzmaßnahmen zu unterweisen.
3M Hygienesatz PELTOR™ HYX5 2 Dichtungsringe u.Dämmkissen f.Art.-Nr.4000 370 447 3M
bestehend aus zwei Dichtungsringen und DämmkissenWeitere technische EigenschaftenAusführung: 2 Dichtungsringe und DämmkissenWeitere InformationenGehörschutz wird nach der neuen PSA-Verordnung unter Kategorie III (tödliche bzw. irreversible Schäden) geführt. Vor der ersten Benutzung, und danach einmal jährlich, hat der Arbeitgeber die Arbeitnehmer über die herrschende Lärmgefährdung zu informieren sowie über geeignete Schutzmaßnahmen zu unterweisen.